Kundinnen und Kunden von //SANASECURA//CH sind bestens auf den Umgang mit Betroffenenrechten vorbereitet. Sie erhalten alle benötigten Anleitungen für einen gesetzeskonformen Umgang mit Betroffenenrechten.
Das Auskunftsrecht können auch Mitarbeitende gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen.
Wer als Unternehmen nicht auf solche Auskunftsbegehren vorbereitet ist, kann Fristen verpassen oder formelle Fehler begehen. Beides kann aufwändige Nachbearbeitungen oder gar präjudizierende Konsequenzen zur Folge haben.Die Digitale Gesellschaft Schweiz stellt einen kostenlosen Generator zur Erstellung von Datenauskunftsbegehren zur Verfügung.
Kennt ein Unternehmen die Empfänger solcher personenbezogener Datensätze nicht oder nur unvollständig, hat es seine gesetzlichen Pflichten verletzt und muss möglicherweise mit Konsequenzen rechnen.
Solche Begehren müssen von den datenbearbeitenden Unternehmen kostenfrei erfüllt werden.
Die Erfüllung solcher Begehren müssen datenverarbeitende Unternehmen grundsätzlich kostenlos erbringen. Darüber hinaus müssen diese Firmen oder Vereine sicherstellen, dass die Löschung oder Sperrung allen Datenbearbeitern bekannt wird, an welche sie den betroffenen Datensatz zu einem früheren Zeitpunkt weitergeleitet haben.
Wer als Unternehmen nicht auf solche Begehren vorbereitet ist, kann arg in Zeitnot geraten und mit technischen Hürden konfrontiert werden. Es empfiehlt sich deshalb, solche Begehren rechtzeitig zu simulieren und sowohl die organisatorischen als auch die technischen Zuständigkeiten festzulegen.
Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass auch dieser Bearbeitungsvorgang protokolliert werden muss.
Der EDÖB hat auf seiner Website ein Anzeigeformular für solche Beschwerden aufgeschaltet.
Treffen immer wieder Meldungen zum selben Unternehmen ein, wird der Datenschutzbeauftragte das betroffene Unternehmen kontaktieren und konkrete Fragen zum Umgang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz und seiner betrieblichen Implementierung stellen.
Leider gibt es Beispiele, die das Gegenteil beweisen. Insbesondere fehlende Zuständigkeiten, verpasste Termine oder eine fehlerhafte Behandlung von Betroffenenrechten können eine ungewollte Eigendynamik entwickeln und der Reputation eines Unternehmens nachhaltigen Schaden zufügen.