Datenschutz für private Spitäler und Kliniken, private Altersheime und Pflegeheime sowie für medizinische Praxen und Privat-Spitex.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz und die revidierten kantonalen Informations- und Datenschutzgesetze erfordern eine Neuausrichtung im Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten wie sie von Altersheimen, Pflegeheimen, Arztpraxen, Gesundheits-Praxen sowie von Spitex-Organisationen bearbeitet werden.

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Die kantonalen Informations- und Datenschutzgesetze (IDG, IDAG) wurden zum Teil bereits überarbeitet oder sind auf der Zielgeraden.

2. Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung

Erlaubt ist nur, was sich im gesetzlichen Rahmen bewegt.

PDF Grundsätze der Datenbearbeitung
4. Auftragsbearbeitungsvertrag ABV

Mit wem müssen Verträge zur Auftragsdatenbearbeitung abgeschlossen werden?

PDF Auftragsbearbeitungsverträge
6. IP-Adressen

Eine IP-Adresse macht eine Person identifizierbar, obwohl die meisten Surfenden mit wechselnden IP-Adressen durch das WWW streifen.

PDF Was ist eine IP-Adresse?
8. Cookies

Das Wort «Cookie» findet sich in den Datenschutzgesetzen der EU, des Fürstentums Liechtenstein und der Schweiz nicht ein einziges Mal! Trotzdem kommt diesen kleinen Textdateien eine grosse Bedeutung zu.

PDF Was sind Cookies?
In der EU/im EWR massgeblich für den Datenschutz

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

In Vorbereitung für die EU

e-Privacy Verordnung

Datenschutz-Pakete

Datenschutz Privatspitex

Private Spitex

Datenschutz Praxis

Medizinische Praxen